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Sonderflüge & Kontrollzonen

Flüge in Kontrollzonen, über bebautem Gebiet und in sensiblen Bereichen.

DJI Matrice auf einem orangen Landepad, abgesicherter Start- und Landeplatz mit Leitkegeln
Abgesicherter Start- und Landeplatz vor dem Einsatz
Das Problem

Warum Kunden uns anfragen

In Flughafennähe, über Wohngebieten oder Verkehrswegen reicht ein einfacher Drohnenführerschein nicht. Viele Anbieter lehnen solche Einsätze ab oder fliegen ohne saubere Grundlage.

So gehen wir vor
  • Flugbetrieb in Kontrollzonen nach den Allgemeinverfügungen NfL 2026-1-3960 und NfL 2026-1-3981
  • Einsätze nach Standardszenarien STS-01 und STS-02
  • Einsatzplanung und Risikoanalyse nach SORA 2.5
  • Abstimmung mit Flugsicherung, Ordnungsamt und Betreiber
Das bekommen Sie
  • Dokumentierte Einsatzplanung
  • Risikoanalyse für Ihre Unterlagen
  • Durchführung mit Sicherheitskonzept vor Ort
  • Ergebnisse wie bei jeder Inspektion
Typische Objekte
FlughafennäheInnenstädteWerksgeländeVerkehrswege
Ob Ihr Einsatzort in einer Kontrollzone liegt, prüfen wir vorab. Die Kosten für Sonderflüge stimmen wir individuell mit Ihnen ab.
Zoltan Guttmann

Was soll am Ende belegt sein?

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir. Ich sage Ihnen ehrlich, ob die Drohne die richtige Lösung ist.

Zoltan Guttmann · Inhaber und Fernpilot