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Sonderflüge & Kontrollzonen
Flüge in Kontrollzonen, über bebautem Gebiet und in sensiblen Bereichen.
Angebot anfragenHotline 0172 6774476

Das Problem
Warum Kunden uns anfragen
In Flughafennähe, über Wohngebieten oder Verkehrswegen reicht ein einfacher Drohnenführerschein nicht. Viele Anbieter lehnen solche Einsätze ab oder fliegen ohne saubere Grundlage.
So gehen wir vor
- Flugbetrieb in Kontrollzonen nach den Allgemeinverfügungen NfL 2026-1-3960 und NfL 2026-1-3981
- Einsätze nach Standardszenarien STS-01 und STS-02
- Einsatzplanung und Risikoanalyse nach SORA 2.5
- Abstimmung mit Flugsicherung, Ordnungsamt und Betreiber
Das bekommen Sie
- Dokumentierte Einsatzplanung
- Risikoanalyse für Ihre Unterlagen
- Durchführung mit Sicherheitskonzept vor Ort
- Ergebnisse wie bei jeder Inspektion
Typische Objekte
Ob Ihr Einsatzort in einer Kontrollzone liegt, prüfen wir vorab. Die Kosten für Sonderflüge stimmen wir individuell mit Ihnen ab.
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