
Warum ein Profi bei Inspektionen sinnvoll ist
Für Inspektionen über Werksgeländen, an Verkehrswegen, in Wohngebieten oder in Flughafennähe reicht ein einfacher Drohnenführerschein meist nicht aus. Der Kompetenznachweis A2 gilt für die sogenannte offene Kategorie und deckt viele dieser Einsätze nicht ab. Professionelle Betreiber arbeiten zusätzlich nach den europäischen Standardszenarien STS-01 und STS-02 oder mit einer Risikoanalyse nach SORA, sind beim Luftfahrt-Bundesamt registriert und haben eine Haftpflichtversicherung für den gewerblichen Einsatz.
Für Sie als Auftraggeber heißt das: Fragen Sie vor der Beauftragung nach Kompetenznachweis, Betreiber-Registrierung und Versicherung. Ein seriöser Anbieter legt diese Nachweise ohne Zögern vor. Unsere Nachweise ansehen
Genehmigungen: Was wir übernehmen
- Registrierung: Wer eine Drohne ab 250 g betreibt oder mit einer Kamera Daten erfassen kann, muss sich beim Luftfahrt-Bundesamt als Betreiber registrieren. Das gilt auch für gewerbliche Einsätze.
- Geozonen: Über Industrieanlagen, Bundesstraßen, Bahnanlagen, Naturschutzgebieten und weiteren Bereichen gelten besondere Regeln. Wir prüfen den Einsatzort vorab, zum Beispiel über die amtliche Karte der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul).
- Kontrollzonen: In Flughafennähe stimmen wir den Flug mit der Flugsicherung ab.
- Risikoanalyse: Für Einsätze außerhalb der Standardszenarien erstellen wir eine Risikoanalyse nach SORA.
Was Sie vorab klären sollten
Einige Punkte kann nur der Auftraggeber regeln. Je früher sie geklärt sind, desto sicherer steht der Termin.
- Zustimmung des Eigentümers, falls Ihnen das Objekt nicht selbst gehört, und gegebenenfalls Information der Nachbarn
- Ansprechpartner vor Ort mit Telefonnummer, der am Einsatztag erreichbar ist
- Zugang und Zufahrt für unser Fahrzeug, gegebenenfalls Werksausweis oder Einfahrtsgenehmigung
- Platz für Start und Landung: eine ebene, freie Fläche ohne Durchgangsverkehr
- Absperrung oder Information der Mitarbeitenden, damit sich während des Flugs niemand unbeteiligt im Bereich aufhält
- Betriebliche Abstimmung, zum Beispiel Kran stillsetzen, Rotor einer Windenergieanlage anhalten, Hallentore schließen
- Sicherheitsunterweisung nach Ihren Werksregeln, falls erforderlich
- Vorhandene Unterlagen: Pläne, frühere Prüfberichte, bekannte Schadstellen
- Ziel und Lieferformat: Was soll am Ende belegt sein, und wer arbeitet mit den Daten weiter?
Was wir am Einsatztag prüfen
- Wetter: Wind, Niederschlag, Nebel und Lichtverhältnisse. Für Thermografie zusätzlich Einstrahlung und Temperatur
- Luftraum: aktuelle Beschränkungen und Freigaben
- Hindernisse: Leitungen, Kräne, Bäume, Masten und Abspannungen
- Abstand zu Unbeteiligten und Absicherung des Bodenbereichs, Warnschutzkleidung des Teams
- Notfallverfahren: Landeplätze für den Notfall, Verhalten bei Verbindungsverlust
- Technik: Akkus, Sensoren, Speicher und Positionsgenauigkeit
Passt eine Bedingung nicht, verschieben wir den Termin. Ein Flug bei Wind oder Regen liefert keine verwertbaren Bilder und erhöht das Risiko.
Kurz zusammengefasst
Genehmigungen, Luftraum, Wetter und Technik sind unsere Aufgabe. Zugang, Ansprechpartner vor Ort, betriebliche Abstimmung und ein klares Ziel liefern Sie. Wenn beides zusammenkommt, dauert der Einsatz kurz und das Ergebnis ist belastbar.
Einsatz anfragen · Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul)
Häufige Fragen
Brauche ich als Auftraggeber eine Genehmigung für den Drohnenflug?
In der Regel nicht selbst. Registrierung, Prüfung der Geozonen, Abstimmung in Kontrollzonen und Risikoanalyse übernimmt der Drohnenbetreiber. Von Ihnen braucht es die Zustimmung als Eigentümer oder Betreiber des Objekts.
Darf eine Drohne über ein Werksgelände oder eine Baustelle fliegen?
Ja, mit Zustimmung des Betreibers und unter Beachtung der Geozonen. Über Industrieanlagen gelten besondere Regeln, die vor dem Einsatz geprüft werden.
Was kostet ein Drohnenpilot für eine Inspektion?
Das hängt von Objekt, Anfahrt, Luftraum, Flugdauer und Auswertung ab. Ein seriöser Anbieter erstellt vorab ein schriftliches Angebot und nennt darin auch den Lieferumfang.
Quellen
- Verwaltungsportal des Bundes: Registrierung als Betreiber unbemannter Fluggeräte
- Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul): Karte der Geozonen
- dipul: Drohnen – Freiheit und Sicherheit für die unbemannte Luftfahrt (PDF)
Abgerufen im Oktober 2026.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick nach bestem Wissen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Beurteilung durch Sachverständige. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Normen, Richtlinien und Herstellerangaben.