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Start / Wissen / Flugplanung Planung · Lesezeit ca. 5 Minuten · Stand November 2026

Drohnenflüge planen mit dipul: So prüfen wir jeden Einsatzort

Jede Drohneninspektion beginnt bei uns am Schreibtisch: mit einer Prüfung des Einsatzorts auf dipul, der offiziellen Drohnen-Plattform des Bundes. Erst wenn klar ist, welche Regeln an diesem Ort gelten und welche Zustimmungen nötig sind, planen wir den Flug.

DJI Matrice auf einem orangen Landepad, abgesicherter Start- und Landeplatz mit Leitkegeln
Startplatz festgelegt, Freigaben geklärt: Bis hierhin ist die Planung abgeschlossen.

Warum die Planung vor dem Flug entscheidet

Für Auftraggeber zählt am Ende ein verwertbarer Bericht. Der hängt aber an einer Frage, die oft unterschätzt wird: Darf an diesem Ort überhaupt geflogen werden, und unter welchen Bedingungen?

Brücken liegen an Bundesstraßen, Dächer in Wohngebieten, Industrieanlagen sind oft selbst geschützte Bereiche. Wer das erst vor Ort klärt, riskiert einen abgebrochenen Termin, Verzögerungen oder einen Flug ohne Rechtsgrundlage. Gute Planung spart deshalb vor allem eines: Ihre Zeit.

Was ist dipul?

dipul steht für „Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt“. Die DFS Deutsche Flugsicherung hat sie im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums entwickelt. Sie bündelt die wichtigsten Informationen für den Drohnenbetrieb in Deutschland.

Herzstück ist das Map-Tool: eine Online-Karte, die die geografischen Gebiete nach § 21h Absatz 3 Luftverkehrs-Ordnung darstellt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Wohngrundstücke und Siedlungsbereiche
  • Naturschutzgebiete und andere Schutzgebiete
  • Bundesfernstraßen, Bahnanlagen und Wasserstraßen
  • Industrieanlagen, Energieversorgung und Justizvollzug
  • Behörden, Krankenhäuser und Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften
  • Flugplätze und Kontrollzonen

Jedes Gebiet bringt eigene Bedingungen mit: Mal genügt die Zustimmung des Eigentümers, mal ist eine Behörde oder der Betreiber zuständig, mal braucht es eine Freigabe der Flugsicherung. Zusätzlich bietet dipul Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes und Informationen zu Anträgen.

So planen wir einen Einsatz in fünf Schritten

  1. Einsatzort prüfen. Wir legen den Ort im dipul-Map-Tool an und sehen, welche geografischen Gebiete betroffen sind. Oft sind es mehrere gleichzeitig.
  2. Zuständigkeiten klären. Für jedes Gebiet ermitteln wir, wer zustimmen muss: Eigentümer, Betreiber, Landesluftfahrtbehörde oder Flugsicherung.
  3. Zustimmungen einholen. Wir holen die nötigen Zustimmungen schriftlich ein, bevor der Termin feststeht. Liegt der Ort in einer Kontrollzone, beantragen wir bei Bedarf die Freigabe der DFS.
  4. Flug planen. Flughöhe, Startplatz, Sicherheitsabstände und Flugweg legen wir anhand der Karte und der Vorgaben fest.
  5. Am Einsatztag erneut prüfen. Wetter, kurzfristige Flugbeschränkungen und die Lage vor Ort checken wir direkt vor dem Start noch einmal.

Das Ergebnis dokumentieren wir. So ist für Sie nachvollziehbar, auf welcher Grundlage geflogen wurde. Was Sie als Auftraggeber vorab klären sollten, steht in unserer Checkliste zur Vorbereitung.

Sonderfall Kontrollzone: neue Regeln seit August 2026

Seit dem 6. August 2026 gelten neue DFS-Verfahren für Drohnenflüge in den Kontrollzonen großer Verkehrsflughäfen. Jede betroffene Kontrollzone ist in vier Zonen eingeteilt:

ZoneBereichFreigabe
1Innenbereich um den Flughafenimmer individuelle Freigabe
24-km-Kreis um den Flughafen­bezugs­punktallgemeine Freigabe bis zu einer fest­gelegten Höhe, darüber individuell
36-km-Kreis außerhalb von Zone 1 und 2allgemeine Freigabe bis zu einer fest­gelegten Höhe, darüber individuell
4restliche Kontrollzoneallgemeine Freigabe bis zu einer fest­gelegten Höhe, darüber individuell

Vereinfachte Übersicht nach der Allgemeinverfügung der DFS (NfL 2026-1-3960). Maßgeblich sind die Originalveröffentlichung und die örtlichen Angaben.

Die erlaubte Höhe hängt davon ab, wie hoch der Startplatz im Verhältnis zur Flughafenhöhe liegt. Die DFS empfiehlt, die Geländehöhe am Aufstiegsort mit dem dipul-Map-Tool zu bestimmen. Zonen, Flugplatzhöhe und Grenzwerte lassen sich dort direkt ablesen.

Für neun Regionalflughäfen, deren Flugplatzkontrolle die DFS Aviation Services stellt, gilt seit demselben Tag eine eigene, ebenfalls in Zonen gegliederte Allgemeinverfügung (NfL 2026-1-3981). In Baden-Württemberg betrifft das Karlsruhe/Baden-Baden und Friedrichshafen.

Wichtig: Eine Flugverkehrskontrollfreigabe ersetzt keine anderen Zustimmungen. Auch in der Kontrollzone muss der Fernpilot bemannten Luftfahrzeugen ausweichen. Einen Anspruch auf eine individuelle Freigabe gibt es nicht. Deshalb planen wir Flüge in Flughafennähe mit Vorlauf. Mehr dazu unter Sonderflüge & Kontrollzonen.

Was das für Sie als Auftraggeber bedeutet

Sie müssen sich um Luftrecht nicht kümmern. Wir klären vorab, ob und wie an Ihrem Objekt geflogen werden darf, und sagen Ihnen früh, welche Zustimmungen wir von Ihnen brauchen, etwa als Eigentümer oder Betreiber. Am Einsatztag gibt es dann keine Überraschungen: kein „Dürfen wir hier überhaupt?“, kein abgebrochener Termin, keine Verzögerung bei Ihrem Projekt.

Befliegung anfragen · Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul)

Häufige Fragen

Kann ich selbst prüfen, ob an meinem Objekt geflogen werden darf?

Ja, das dipul-Map-Tool ist frei zugänglich. Es zeigt aber nur, welche Gebiete betroffen sind. Welche Zustimmungen konkret nötig sind und wer sie erteilt, klären wir im Einzelfall.

Wie lange dauert die Vorbereitung?

Das hängt vom Ort ab. Ohne besondere Gebiete geht es schnell. Behördliche Zustimmungen oder Freigaben in Flughafennähe brauchen mehr Vorlauf. Wir nennen Ihnen nach der Prüfung einen realistischen Termin.

Was brauchen Sie von mir?

Die genaue Lage des Objekts, das Ziel der Befliegung und, falls Sie Eigentümer oder Betreiber sind, Ihre Zustimmung zum Überflug.

Fliegen Sie auch in Kontrollzonen?

Ja, sofern die Freigabe der Flugsicherung vorliegt oder die allgemeine Freigabe den geplanten Flug abdeckt. Die Kosten für Sonderflüge stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick nach bestem Wissen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Beurteilung durch Sachverständige. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Normen, Richtlinien und Herstellerangaben.

Zoltan Guttmann

Was soll am Ende belegt sein?

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir. Ich sage Ihnen ehrlich, ob die Drohne die richtige Lösung ist.

Zoltan Guttmann · Inhaber und Fernpilot